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Der lange Weg zu einem neuen Auto

 

              

Da Jens so langsam schlechter läuft, bereits nach einer halben Stunde müde ist und oft stolpert, wird es wohl langsam Zeit, sich um ein neues rollstuhlgerechtes Auto Gedanken zu machen. Es ist noch Zeit, aber man muss ja "gerüstet" sein. Keiner kann sagen, wie schnell er auf einen Rollstuhl und den Transport im Rollstuhl angewiesen sein wird und die (Amts-)Mühlen malen langsam.

 

Folgende Fragen fallen mir dazu ein...

 

1. Worauf kommt es an?

2. Welche Typen kommen in Frage?

3. Welche finanziellen Hilfen kann man beantragen?

 

 

Tasten wir uns langsam an das Thema ran......

 

zu 1. - Jens muss im Rollstuhl sitzend transportiert werden können, Kopffreiheit?

         - Umbau erforderlich, Rampen zum Auffahren, Halterungen für den Rollstuhl

         - die hintere Sitzreihe sollte nutzbar bleiben, wenn kein Rollstuhl zu transportieren ist, beim Transport des Rollstuhls sollte ein Sitz der hinteren Sitzreihe benutzbar bleiben

         - Neben dem Rollstuhl sollte auch noch Kofferaumplatz erhalten bleiben.

         - Benziner, wichtig: autobahntauglich, vernünftiger Spritverbrauch  

         - Was ist besser, erst nur Fahrzeugbeschaffung und Umbau erst später oder gleich ein umgebautes Fahrzeug?     

         - Sicherheit

 

 

 

zu 2. - Hier sind die Anpassungen gut dargestellt

           Meiner Meinung nach kommen folgende Fahrzeugtypen in Frage

         - Renault Kangoo

         - VW Caddy

         - Citroen Berlingo

         - Ford Tourneo Connect

         - Mercedes Vaneo

        - Peugeot Partner

 

           Wissenswertes gibt es auch Hier

 


 

zu 3. Kraftfahrzeughilfe  -  Gesetz

                                           - § 40 im SBG VII Kraftfahrzeughilfe

                                           - sehr interessant ! auch weiterblättern auf Seite "nicht berufstätig"

                                           - kommt in Frage, wenn das KfZ zur Eingliederung ins Arbeitsleben benötigt wird, aber auch zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

                                           - Eingliederungshilfe

                                           - vor Beschaffung beantragen

                                           - Fahrzeug muss auf den Behinderten zugelassen werden......( wie verträgt sich das mit der Grundsicherung?)

                                           - muss 5 Jahre gehalten werden

                                           - Brief muss in der Behörde hinterlegt werden

                                           - Anträge (Vordrucke)  

                                           - Sozialhilfeantrag

 

        Beitrag auf Reha-Kids -

          - bei den Händlern speziell nach Sonderrabatten für Behinderte fragen( Bund behinderter Autofahrer ADAC)

          - Antrag auf KfZ-Hilfe stellen

       - Stiftungen

       - mobil mit Behinderungen

       - In Sachsen gibt es die "Otto-Perl"-Stiftung welche einen Betrag von max. 5000,00 Euro zu einem Fahrzeug zuschiest. wichtig war bei der Antragstellung das der
         LWV abgelehnt hat die Finanzierung zu übernehmen und die Behinderung 100% beträgt sowie im Ausweis das Merkzeichen aG vorhanden ist.

       - Delphin Netzwerk

      - <<Gemäß §53, 54 SGB XII i.V.m §55 SGB IX sowie §8 Verordnung nach §60 SGB XII (Eingleiderungshilfe-Verordnung) gilt die Hilfe zur Beschaffung eines KfZ als 
         Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Sie wird in angemessenem Umfang gewährt, wenn der behinderte Mensch
         wegen Art oder Schwere seiner Behinderung insbesondere zur Teilhabe am Arbeitsleben auf die Benutzung eines Kfz angewiesen ist. Die Hilfe kann auch als
         Darlehen gewährt werden.
         Die Hilfe kann, ohne daß das Kfz zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich ist, auch aus vergleichbar gewichtigen Gründen gewährt werden. Vergleichbar
         gewichtig sind Gründe nur, wenn die Notwendigkeit der Benutzung nicht nur vereinzelt und gelegentlich, sondern ständig (wie bei Erwerbstätigkeit) besteht.>>

         Bei einem Einzelfall: Die Benutzung eines Kfz kann für die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft auch dann regelmäßig notwendig sein, wenn es für jede
                                        Fortbewegung, die den Fahrbereich des Rollstuhls überschreitet, notwendig ist, ein Kfz zu nutzen. Aufgrund der Besonderheiten der
                                        Behinderung von xxx-  scheiden Taxifahrten und der Transport in öffentlichen Verkehrsmitteln aus.
                                        Insbesondere ...um xxx in das Alltagsleben Ihrer Familie integrieren zu können, täglich auf ein Kfz angewiesen sind. Eine Beteiligung an   
                                        den Anschaffungskosten des Kfz, das behinderungsbedingt bestimmte Anforderungen erfüllen mußte, halten wir für gerechtfertigt.
       

          Rollstuhlgerechter Umbau - KK ?

          - http://www.klemm-mobilitaet.de/kauf.htm Anfrage an VdK ?

 

---------> Antrag auf Eingliederungshilfe stellen ja, aber mit wenig Hoffnung auf Genehmigung, wichtiger ist die Aushandlung eines Rabattes
            speziell für Behinderte (Mitgliedschaft BbA)
            Kostenübernahme für die behindertengerechte Anpassung kein Problem
            Zulassung KfZ auf Behinderten bei der Grundsicherung kein Problem, da nicht sein Eigentum (keine finanziellen Mittel zum Kauf 
            vorhanden)

 

 

Den Antrag auf KfZ-Hilfe habe ich Anfang Dezember 2010 beim KSV (Kommunaler Sozialverband) gestellt. Nach etwa 6 Wochen kam eine Art Zwischeninformation mit allgemeinen rechtlichen Hinweisen, u.a. dem Hinweis, dass wir das Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis und die Nutzung des Behindertenfahrdienstes der Stadt beantragen sollen. Vorsorglich wurden wir schon mal auf die Möglichkeiten der Finanzierung über Stiftungen hingewiesen. Eine Liste mit Stiftungen lag auch bei. Die Krönung war dann aber die abschließende Frage, ob ich denn auf einen förmlichen Bescheid bestehen würde, da der Bescheid voraussichtlich negativ ausfallen würde. Ich habe natürlich auf diesem Bescheid bestanden und nochmals auf unsere besondere Situation hingewiesen und ihnen erklärt, dass Jens ja noch laufen kann und damit die Vorraussetzungen für das Merkzeichen aG und die Nutzung des Behindertenfahrdienstes nicht erfüllt.

Nach weiteren 6 Wochen kam dann endlich der Bescheid, genau wie angekündigt. Und wir wurden tatsächlich nochmal auf das Merkzeichen aG und den Behindertenfahrdienst verwiesen.......

 

Ich wollte ja eigentlich nicht, aber da war ich so sauer über diese Ignoranz, dass ich doch einen Widerspruch vormuliert habe. Nach über einem Jahr habe ich mich erdreistet, mal nach dem Sachstand der Bearbeitung zu fragen. Etwa 4 Wochen später hatte ich dann Ende Juni 2012 den Ablehnungsbescheid in der Hand. Ich hatte auch nichts anderes erwartet. Aber die Bearbeitungsdauer und der Umgang mit Behinderten durch den KSV ist schon unverschämt.

        

 

Da ist das gute Stück......

 

 

          

 

Am 16.3.2011 habe ich das neue Auto, ein VW Caddy comfortline mit einigem Schnickschnack, aber noch ohne Umbau abgeholt.

Für uns ist es jetzt optimal. Jens kann endlich wieder leicht ein und aussteigen. Allerdings darf ich jetzt an der Tankstelle jedesmal einen Kleinkredit aufnehmen. Dafür muss ich da aber auch seltener hin.

 

  

 

 

          

 

                    

     

 

 

 

Allgemeine Neuigkeiten

 

24.5.2008

Die Seite ist umgezogen zu einem neuen Anbieter.

 

27.5.08

Die Seite ist in neuem Design fast wieder komplett.

 

 

 

 

 

Neuigkeiten dieser Seite

 

6.8.08 Beginn dieser Seite

ab 23.8.08 Links zu Fahrzeugumbauten, gesetzliche Regelungen..... einfach mal Sammeln von Informationen

 

26.8.12 Abschluss der Seite mit der Ablehnung der KfZ-Hilfe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Jens' Lachen

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